Frage: Arbeitgeber Kurzform :-)

Hallo, ich bin noch bis Dez. in EZ. Habe keine Verwandschaft oder andere Möglichkeiten über Betreuung von 16Uhr hinaus. Vorher arbeitete ich von 6-14.30.Vor Dez. hat mein Chef nichts und ab Dez. wahrscheinlich nur in einer anderen Abtl. von 10-19Uhr....Das geht nicht! Nun meine Fragen: 1. Muß er mir nicht etwas schon in der EZ halbtags zu Zeiten die ich vertreten kann anbieten?Sprich ab September oder so. 2.Kann er mir nicht erlauben zumindest von Sept.-Dez.oder länger wo anders einen Halbtags Job zu suchen, ohne das ich kündige? 3.Muß er mir meinen alten Job geben? 4.Wenn er dir nichts passendes geben kann stünde mir eine Abfindung zu, ist das richtig? LG

Mitglied inaktiv - 11.01.2010, 11:26



Antwort auf: Arbeitgeber Kurzform :-)

Hallo, das alles hängt vom Arbeitsvertrag ab. 1. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 bzw. 8 Wo. (je nach Geburtsdatum des Kindes) vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. 2. Ja, Sie können mit seiner Zustimmung woanders arbeiten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegensprechen 3. Es gibt keinen gesetzl. Anspruch auf Abfindung. Er könnte dann betriebsbedingt kündigen (Sozialauswahl beachten) u Ihnen zur gütlichen Einigung eine Abfindung anbieten Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2010



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Darf mein Arbeitgeber mich in andere Arbeitszeiten versetzen in der Schwangersch

Hallo Frau Bader, Ich bin schwanger und habe meinem Arbeitgeber Bescheid gesagt. Da bei der Gefährdungsbeurteilung herauskam, dass ich mit aggressiven Menschen arbeite, prüft mein Arbeitgeber mich zu versetzen. Nun arbeite ich bisher vormittags von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, bei einer anderen Arbeit während der S...


Arbeitgeber lehnt TZ in EZ ab-ist die Ablehnungsbegründung ausreichend?

Hallo Frau Bader, zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich die Thematik "Elternzeit" nicht richtig verstanden habe, da die Beschreibungen teilweise für mich undeutlich formuliert sind. Ich habe im September 2022 entbunden. Fristgerecht hatte ich bei meinem Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit angezeigt. Nun bin ich wieder berufstätig bei m...


Arbeitgeber lehnt Einschreiben mit Rückschein ab

Guten Tag, Ich habe eine Frage bezüglich meiner Elternzeit. Mein Arbeitgeber und ich haben ziemlich große Probleme, u.a. Weil ich ein Beschäftigungsverbot habe. Ich habe keinen Kontakt mehr zu meinem Arbeitgeber. Allerdings hat mein Arbeitgeber jetzt meinen Antrag auf Elternzeit (Einschreiben mit Rückschein) nicht angenommen. Was soll ich jetzt ...


Mutterschutzgeld, wenn in Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn...


Darf Arbeitgeber Pflege von Angehörigen in elternzeit ablehnen

Hallo Frau Bader.  Danke vorab.  Ich bin noch bis 2025 in EZ. Meine Schwiegermutter hat einen pflegegeld 4 und es besteht die Möglichkeit das ich die Pflege übernehme und entsprechend gemeldet werde als Pflegeperson (ich bin auch beruflich Altenpflegerin, angestellt) Darf mein Arbeitgeber mir das in der EZ verbieten oder reicht die Inf...


Mutterschaftsgeld - Arbeitgeber antwortet KK nicht

Guten Tag Frau Bader, ich habe von meiner Krankenkasse erfahren, dass mein Arbeitgeber meiner Krankenkasse nicht antworten (Gestern haben sie ihn zum dritten Mal angeschrieben) im Bezug auf mein Mutterschaftsgeld. Somit kann die Krankenkasse mir kein Mutterschaftsgeld zahlen. Zu meinem Arbeitgeber habe ich keinen Kontakt und ich möchte ihn auch...


Neuen Arbeitgeber in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich spiele mit dem Gedanken, für ein Jahr Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit mit meiner Familie ins Ausland zu ziehen. Dabei erwäge ich, eventuell in einem Nicht-EU-Land zu arbeiten. Mir ist bewusst, dass eine Beschäftigung während der Elternzeit die Zustimmung meines aktuellen Arbeitgebers erfordert. Meine Frage ist: ...


Restliche Elternzeitjahre bei neuem Arbeitgeber mitnehmen???

Hallo Frau Bader, ich habe drei Kinder (2,4,6 Jahre alt). Ich habe insgesamt 2 Jahre Elternzeit genommen. Ansonsten habe ich wie auch jetzt vollzeit gearbeitet. Ich werde meinen AG im Sommer wechseln. Kann ich die jetzigen noch übrig gebliebenen Elternzeitjahre mitnehmen? Habe ich automatisch Anspruch darauf oder muss ich das vertraglich festhalte...


Fehlgeburt / Arbeitgeber informieren

Hallo, ich habe aktuell ein Problem. ich hatte letzte wWoche einen Fehlgeburt in der 9 ssw. Ich bin noch in der Probezeit und bin seit meiner Bekanntmachung der Schwangerschaft Krankgeschrieben. Mein Frauenarzt wollte mir einen Beschäftigunsverbot erteilen aber dazu kam es an dem Tag leider nicht. nun ist meine Frage: da ich schw...


Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeber bei 2. Kind

Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.  Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A...