Frage: Arbeitgeber/Elternzeit

Hallo Frau Bader, habe mal eine Frage: Aktuell befinde ich mich - durch die Geburt meiner Tochter seit 23.08.18 - in Elternzeit. Durch die aktuelle SS (vsl. ET 14.01.20) wäre der MuSchu irgendwo um den 05.12.19 Ich muss den Arbeitgeber über das Ende meiner Elternzeit zum 04.12.19 in Kenntnis setzen bzw. über die neue SS mit o.g. ET. Dann beanspruche ich den Arbeitgeberzuschuss und Mutterschaftsgeld. Teile ihm auch schriftlich mit, dass die Rest-Elternzeit vom ersten Kind bis zum 8. Lj aufschieben möchte. Ab Geburt beanspruche ich dann quasi neue Elternzeit bis X (entweder nehme ich ein oder drei Jahre) mit oder ohne Erwerbstätigkeit Hab ich noch was übersehen? Falls ja, bitte ich um Mitteilung Vielen lieben Dank

Mitglied inaktiv - 12.06.2019, 17:00



Antwort auf: Arbeitgeber/Elternzeit

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2019



Antwort auf: Arbeitgeber/Elternzeit

Die laufende Elternzeit solltest du erst beenden, wenn du das genaue Datum des Beginns des neuen Mutterschutzes kennst. Das muss nämlich taggenau erfolgen, nicht ungefähr. Aber ansonsten passt das alles.

von Dojii am 13.06.2019, 07:54



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Mein Arbeitgeber möchte Inflationsprämie nicht zahlen während Elternzeit

Hallo Frau Bader, 1. Anliegen: Mein Arbeitgeber zahlt eine Inflationsprämie zweiteilig. Während der zweiten Auszahlung bin ich aber schon in Elternzeit. Daher verweigert er mir die zweite Auszahlung. Laut meinen Recherchen im Internet stoße ich allerdings auf andere Informationen, nämlich das mir die Auszahlung auch in Elternzeit zusteht. 2...


Dritte Elternzeit (drittes Kind) beim gleichen Arbeitgeber

Sehr geehrte Frau Baader, Ist es richtig, dass eine dritte Elternzeit (nicht Elterngeld!) für ein drittes Kind beim gleichen Arbeitgeber nicht möglich ist, also der Arbeitsplatz dann nicht erhalten bleibt? Im konkreten Fall geht es um drei Elternzeiten (für drei aufeinander folgende Kinder), also für jedes Kind eine Elternzeit, die ineinander...


Noch in Elternzeit, Teilzeit anderer Arbeitgeber jetzt wieder Schwanger

Hallo Frau Bader, ich befinde mich im dritten Elternzeitjahr von Kind 1 diese endet im Dez. Mir wurde letztes Jahr von meinem Arbeitgeber genehmigt während der Elternzeit in einem anderen Betrieb zu arbeiten da für mich keine Möglichkeit auf Elternteilzeit bei ihm zu arbeiten. Nun zog sich das alles auch etwas hin da ich erst seit kurzem...


Elternzeit zwei arbeitgeber

Ich hatte vor der Schwangerschaft, Elternzeit einen Hauptarbeitgeber 40 h und einen Midijob mit ca. 24 h im Monat. Ich würde gerne bei meinem Hauptarbeitgeber nach 11 Monaten wieder anfangen und bei meinen Midijob 2 Jahre Elternzeit nehmen. Ist das möglich?


Kann der Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit ablehnen

Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...


Elternzeit Antrag beim Arbeitgeber

Guten Tag, ich habe vor wenigen Wochen meinen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgegeben. Gestern habe ich dann die Rückmeldung im Briefkasten gehabt mit der Info, dass der Antrag nur vorläufig bestätigt wird und ich eine finale Bestätigung erhalte, wenn die Geburtsurkunde meines Kindes vorliegt. Ich hatte in der Vergangenheit sc...


In Elternzeit Teilzeit Arbeitgeber,Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg


Mutterschutzgeld, wenn in Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn...


Darf Arbeitgeber Pflege von Angehörigen in elternzeit ablehnen

Hallo Frau Bader.  Danke vorab.  Ich bin noch bis 2025 in EZ. Meine Schwiegermutter hat einen pflegegeld 4 und es besteht die Möglichkeit das ich die Pflege übernehme und entsprechend gemeldet werde als Pflegeperson (ich bin auch beruflich Altenpflegerin, angestellt) Darf mein Arbeitgeber mir das in der EZ verbieten oder reicht die Inf...


Neuen Arbeitgeber in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich spiele mit dem Gedanken, für ein Jahr Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit mit meiner Familie ins Ausland zu ziehen. Dabei erwäge ich, eventuell in einem Nicht-EU-Land zu arbeiten. Mir ist bewusst, dass eine Beschäftigung während der Elternzeit die Zustimmung meines aktuellen Arbeitgebers erfordert. Meine Frage ist: ...