Frage: arbeiten zwischen EU und Muschu

Hallo Frau Bader, am 30.0603 endet mein 2jähriger EU für meinen Sohn. Am 21.07.03 beginnt voraussichtlich mein neuer Muschu. Zwischen dieser Zeit liegen 14 Arbeitstage in den mir ja dann noch 7 TG JU zustehen. Kann mein AG jetzt eine Lücke im Gesetz finden, mich nicht in dieser Zeit zu beschäftigen und mir somit den Anspruch auf mein Entgeld, Urlaubs u. Weihnachtsgeld (natürlich Anteilig) streitig machen. Ich hörte ich muss meinen Dienst antreten, wenn ich meine Ansprüche geltend machen will. Wie ist das wenn mein AG mir arbeitsbefreiung vorschlägt. Hoffe ich bin nicht zu kompliziert. Danke LG Ela

Mitglied inaktiv - 14.02.2003, 14:11



Antwort auf: arbeiten zwischen EU und Muschu

Hallo, es ist aus jeder Hinsicht (vor allem finanziell) besser für sie, zu arbeiten. Sie haben auch einen Anspruch. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.02.2003



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