Arbeiten wärhend des Erziehungsurlaubes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeiten wärhend des Erziehungsurlaubes

Sehr geehrte Frau Bader, Arbeite zur Zeit in Teilzeit im Büro (20 Std./Woche). Möchte diese Woche meinem Chef von der SS (mittlerweile in der 14 SSW, vorraussichtlicher Entbindungstermin 12.01.04) erzählen und ihm auch gleich sagen, daß ich weiter arbeiten möchte. Ich habe mal irgendwo gelesen, daß man im Erziehungsurlaub bis zu 19Std./Woche arbeiten kann und seinen Erziehungsurlaub nicht verliert. Gilt das auch für Teilzeit? Was passiert, wenn es irgendwie nicht klappen sollte, kann ich dann in die Elternzeit gehen oder habe ich mich mit den 19 Std verpflichtet und müsste kündigen, wenn es mit der Kindsbetreuung Probleme geben würde? Zusätzlich müsste ich meine Arbeitszeit ändern, da die Tagesmutter nur nachmittags könnte. Verliere ich dann mein "Morgenprivileg"? von 8.00 - 12.00 Uhr? Weil wenn das Kind im KiGa ist, möchte ich gerne wieder morgens arbeiten. Ich weiß, viele Fragen und hoffentlich auch viele Antworten... Danke und Grüße aus Heidelberg Heike

Mitglied inaktiv - 09.07.2003, 17:12



Antwort auf: Arbeiten wärhend des Erziehungsurlaubes

Hallo, Sie dürfen bis zu 30 Std. arbeiten. Die Zeit können Sie nicht bestimmen, es sei denn es ist vertraglich geregelt oder schon immer so gewesen. Ansonsten können Sie zurück in EU gehen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.07.2003



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