Hallo,
ich habe bis 6.12.2008 Elternzeit beantragt. Ich habe dazu folgende Fragen:
1. Habe ich ein Recht auf meinen alten Arbeitsplatz in der Firma oder kann meine Chefin mich überall einsetzen? Ich war als Sekretärin beschäftigt. Kann sie mir eine Stelle in der produktion zuweisen?
2. Ich bin auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Könnte ich noch während der Elternzeit auf einer neuen Stelle stundenweise arbeiten? Wieviel darf man dazuverdienen und muss der alte Arbeitgeber zustimmen? Oder muss ich auch schon kündigen, wenn ich z.b. 15 Stunden pro Woche woanders arbeiten könnte?
Vielen Dank.
Gruss Dagmar
Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 21:14
Antwort auf:
Arbeiten während und nach der Elternzeit
Hallo,
1.Sie haben einen Anspruch auf den gleichen oder vergleichen Platz - je nach Vertrag.
2.Ja, wenn der alte AG zustimmt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2007
Antwort auf:
Arbeiten während und nach der Elternzeit
Guten Morgen
1.) nein, esm,uß nicht exakt der selbe Arbeitsplatz sein, aber ein gleichwertiger.
Dabei spielt eine Rolle welche Tätigkeit im Arbeitsvertrag genannt ist und ob es Verweisungsklauseln gibt.
Sowie, ob die evtl. neue Tätigkeit auch Deiner Qualifikation und "Ansehen" entspricht.
3.) Du kannst bei einem anderen AG arbeiten, wenn
- der alte AG zustimmt.
Die Zustimmung verweigern kann er nur, wenn es Konkurrenzgründe gibt und / oder er Dir einen Arbeitsplatz in TZ bieten kann.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 23.11.2007, 10:12