hallo frau bader, ich könnte evt. im februar eine bürotätigkeit auf aushilfsbasis beginnen. (nicht in meiner alten firma) es handelt sich um etwa 9-15 stunden. nun habe ich ein paar fragen: 1) benötige ich dazu auch die genehmigung meines alten arbeitgebers? 2) habe ich anspruch auf weihnachtsgeld, vwl, urlaub etc. sofern das die firma gibt? vielen dank für ein paar minfo`s im voraus.. gabi linnemann
Mitglied inaktiv - 11.12.2002, 10:55