Hallo Frau Bader, im Erziehungsurlaub ist es mir ja erlaubt, bis zu 30 Stunden die Woche zu arbeiten. Gilt das nur für den Betrieb, in dem ich angestellt bin? Oder darf ich diese max. 30 Stunden auch in einer anderen Firma arbeiten?? Und: Muß ich meinen eigentlichen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten oder reicht es, ihn dann zu informieren? Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort, Grüße Zora
Mitglied inaktiv - 26.09.2001, 12:47