Hallo, ich habe eine Frage: Ich habe zwei Kinder (3 und 8) und bin berufstätig. Einmal als Teilzeitkraft in Festanstellung und einmal als freiberufliche Mitarbeiterin, also als Honorarkraft. Nun muss ich mich demnächst operieren lassen. Danach muss ich für 6 Wochen an Krücken gehen. Für diese Zeit bekomme ich einen Krankenschein. Allerdings kann ich meine freiberufliche Tätigkeit zum Teil auch telefonisch fortführen. Wie ist das aber rechtich? Darf ich denn während einer Krankmeldung auf eigenes Risiko arbeiten? Vielen Dank für die Mühe! Jana.
Mitglied inaktiv - 11.10.2009, 19:06