--Wieviel Stunden pro Woche darf ich während der Elternzeit (bei meinem alten Arbeitgeber) arbeiten, ohne dass der Anspruch auf die Elternzeit verwirkt? --Welche Möglichkeiten habe ich, von diesem Vertrag wieder zurück zu treten, sollte es mir doch zu viel werden? --Und wie schaut so ein Vertrag aus? --Wie ist es mit den Sozialabgaben? (hat es z.B. Auswirkungen auf meine spätere Rente? Wird das Gehalt auf das Durchschnittsgehalt, welches für die Elternzeit zu Grunde gelegt, wird aufgeschlagen?) Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 07.09.2001, 10:15