Frage: Arbeiten während der Elternzeit

--Wieviel Stunden pro Woche darf ich während der Elternzeit (bei meinem alten Arbeitgeber) arbeiten, ohne dass der Anspruch auf die Elternzeit verwirkt? --Welche Möglichkeiten habe ich, von diesem Vertrag wieder zurück zu treten, sollte es mir doch zu viel werden? --Und wie schaut so ein Vertrag aus? --Wie ist es mit den Sozialabgaben? (hat es z.B. Auswirkungen auf meine spätere Rente? Wird das Gehalt auf das Durchschnittsgehalt, welches für die Elternzeit zu Grunde gelegt, wird aufgeschlagen?) Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 07.09.2001, 10:15



Antwort auf: Arbeiten während der Elternzeit

Liebe Ulrike, 1. Wenn Ihr Kind nach dem 01.01.01 geboren ist 30 Std, sonst 19 2. Vereinbaren Sie kurze Kündigungsfristen oder ein Rücktrittsrecht 3. Individuell erstellbar (achten Sie darauf, dass er auf die Zeit des EU begrenzt ist) 4. Grds. werden Ihnen pro Kind angerechnet, darüber hinaus (bzgl. der Höhe) kommt es daruf an, was Sie arbeiten. Bei einem 630er z.B. entstehen erst einaml keine Rentenasp., es sei denn, Sie zahlen freiwillig . Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2001



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