Hallo, ich hätte da mal eine Frage, weil bei diesem ganzes Gesetzes Wirr Warr blicke ich einfach nicht mehr durch. Also mal angenommen: Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, wovon ich zwei Jahre ja Elterngeld bekommen (50% von dem was mir zusteht in 12 Monaten). Und im dritten Elternzeitjahr möchte ich wieder für 16 Std. die Woche arbeiten gehen. Mein AG hat bereits eine neue Mitarbeiterin eingestellt, muss er mich im dritten Jahr beschäftigen wenn ich es möchte, und stehe ich dann im dritten Jahr unter Kündigungsschutz. AG hat 21 AN.
Mitglied inaktiv - 29.07.2009, 20:32