Guten Tag , Ich bin Angestellte im Theater. Mein Mutterschutzfrist fängt am 9.4.2019 jedoch am 14.4,18.4 und 21.4 habe ich drei sehr wichtige Vorstellungen für mich. Mein Arbeitgeber, Arzt, ich sind einverstanden dass ich das mache. Von Landesamt für Arbeitschutz habe ich auch eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Meine Frage wie ist das jetzt mit meinem Mutterschutzfrist darf ich nur die drei Vorstellungen Tage arbeiten? Oder fängt später und zwar am 22.4 ? Wie ist jetzt auch mit Mutterschutzgeld ? Soll ich mein ET an Krankenkasse schicken und dazu ein Schreiben machen dass ich trotzdem weiter arbeite ? Ich bin Ausländerin und würde ich sehr dankbar für Ihre Hilfe sein!
von Natalia21 am 14.03.2019, 12:49