Hallo, ich bin noch in der Elternzeit und überlege, wieder stundenweise zu arbeiten. Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren bzw. seine Erlaubnis einholen, wenn ich bei einer anderen Firma arbeiten möchte? Kann mir diese Erlaubnis verweigert werden? Habe ich eigentlich auch nach 2 1/2 Jahren Elternzeit noch Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? Ich habe leider nach der ersten Schwangerschaft vergessen, mir gleich eines ausstellen zu lassen. Vielen Dank und viele Grüße Anja
Mitglied inaktiv - 13.03.2006, 17:29