Hallo Frau Bader,
man darf ich ja während des Bezuges von Elterngeld im zweiten Jahr dazuverdienen ohne jegliche Abzüge zu bekommen. Bedarf es da auch noch einer Mitteilungspflicht bei der Elterngeldstelle?
Vielen Dank im Voraus & freundliche Grüße
von
Jessi86
am 14.06.2011, 07:45
Antwort auf:
Arbeiten während Elterngeldbezug - Mitteilungspflicht
Hallo,
ich würde es rein der guten Form halber machen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2011
Antwort auf:
Arbeiten während Elterngeldbezug - Mitteilungspflicht
Ja, man darf, muss den alten AG aber um Zustimmung bitten (sofern es nicht der gleiche AG ist).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.06.2011, 08:28