Arbeiten währen des Erziehungsurlaubes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeiten währen des Erziehungsurlaubes

Hallo, mein Sohn ist jetzt etwas über ein Jahr, ich habe drei Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Jetzt würde ich gerne wieder ein paar Stunden in der Woche arbeiten gehen. Allerdings nicht bei meinem Arbeitgeber. Meine Frage ist nun ob das geht. Wenn ja, muß er davon erfahren und damit einverstanden sein ?? Vielen Dank Ihre Andrea

Mitglied inaktiv - 08.02.2005, 16:50



Antwort auf: Arbeiten währen des Erziehungsurlaubes

Hallo, ja, er muss zustimmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2005



Antwort auf: Arbeiten währen des Erziehungsurlaubes

Hallo, du musst deinen Arbeitgeber über dein vorhaben informieren und er muss sein einverständnis dafür geben.Lasse es aufjedenfall schriftlich festhalten.Meine ex arbeitskollegin hat das auch so gemacht und arbeitet jetzt auf 400 euro basis bei einem anderen Arbeitgeber.

Mitglied inaktiv - 09.02.2005, 11:01



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