Frage: Arbeiten und Mutterschutz

Hallo, kann ich 4 Wochen nach einer Entbindung Teilzeit arbeiten gehen? Oder muß die gesetzliche Mutterschutzfrist eingehalten werden? LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 17.06.2009, 10:31



Antwort auf: Arbeiten und Mutterschutz

Hallo, nach der Geburt müssen die Zeiten eingehalten werden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2009



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