Hallo Frau Bader,
wenn man vor der Schwangerschaft ganztags von 8-17 uhr gearbeitet hat und möchte nach der Elternzeit halbtags wieder arbeiten, kann dann der AG bestimmen das man dann von 13.30-17.30 arbeiten muss und falls doch wieder ganztags, ist es dann wieder die selbe Arbeitszeit von 8-17 uhr? Arbeit ist am Telefon, Mitarbeiter in dieser Abteilung so ca. 80, ganze Fa so 700.
Ach ja und kann man das letzte Jahr von der Elternzeit auch später noch nehmen?
Vielen dank schonmal
Gruss
Mitglied inaktiv - 30.01.2010, 00:15
Antwort auf:
arbeiten nach der Elternzeit
Hallo,
er bietet TZ an, aber nur zu den falschen Zeiten? Versuchen Sie zu verhandeln, einen Anspruch auf bestimmte Zeiten werden Sie nicht haben
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.02.2010
Antwort auf:
arbeiten nach der Elternzeit
ich hab da mal im www.teilzeit-info.de gelesen, und zwar kann man das auch ablehnen mit der begründung der fehlender möglichkeit der Betreuung, und muss der AG dann eine andere Arbeitszeit vorschlagen?? Oder kann mann sagen nur bis 16.30, also in der Zeit von z.b. 9-16.30 möchte man 4 std. arbeiten. Und der AG kann sich was aussuchen. Wie ich gelesen habe darf man ja nicht benachteiligt werden.
Sorry ist ein bisschen viel geworden.
gruss
Mitglied inaktiv - 30.01.2010, 00:40