Liebe Frau Bader , ich befinde mich momentan in Elternzeit. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und mir das dritte Jahr noch frei gelassen. Allerdings habe ich mir darüber keine schriftl. Bestätigung geben lassen, das ich das dritte Jahr auch später nehmen kann. Ich wollte es evtl. zur Einschulung nehmen. Kann mir das mein AG dann verweigern? Ich bin im öffentl. Dienst tätig. Außerdem hat mein AG mir nun für nach der Elternzeit einen 18Std./Woche Job angeboten, die wöchtl. Arbeitszeit wäre mir auch sehr lieb. Nun habe ich aber gehört, das wenn ich dann noch ein Kind bekomme, ich dann nach der neuerlichen Elterzeit kein Anrecht mehr auch einen Job mit einer höheren Stundenzahl hätte. Stimmt das so? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und bedanke mich schonmal im Vorraus! Herzlichst Trisha
Mitglied inaktiv - 05.10.2006, 20:23