Guten Tag Frau Bader,
zu erst einmal Gesundes neue Jahr.
Also meine Tochter wird am 24.1. 1 Jahr und ich möchte bei meinem Arbeitgeber nebenbei (1-2 pro Woche ca. 10 Std) arbeiten ab Feb. Meine Frage wie ist das mit dem Vertrag? Zu meinen bestehenden Vertrag oder einen auf 400 € Vertrag? muss ich da noch was beachten? da hab ich doch auch Urlaubsanspruch auf die Monate wo ich arbeite oder?
da hab ich noch eine Frage : mein Freund würde jetzt doch noch die Partnermonate der Elternzeit nehmen. Aber allerdings erst im Dez 14 und Jan 15.da ist aber unsere Kleine schon in der Kita ( ab Juli bzw Aug geht sie) ist das trotzdem möglich?
Vielen dank das sie sich die Zeit genommen haben.
Liebe Grüße Julia
von
zeitungsjule
am 01.01.2014, 20:07
Antwort auf:
arbeiten in der Elternzeit
Hallo,
der KV kann die Partnermonate unter EG-Bezug nur innerhalb der ersten 14 Mo. nehmen.
Ansonsten können Sie mit Zustimmung des AG auch so geringe Stunden arbeiten,ich würde dann einen neuen Arbeitsvertrag für die Zeit machen, auf die Befristung aber hinweisen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2014
Antwort auf:
arbeiten in der Elternzeit
Elterngeld gibt es nur bis zum 14. Lebensmonat (das geht also nicht im Dez 14, Feb 15).
Elternzeit kann man bis zum 3. Geburtstag nehmen, das geht also.
Möchtest du bei deinem AG nebenbei "in der Elternzeit" arbeiten?
Dann macht man eine Zusatzvereinbarung zum laufenden Vertrag, der unbedingt den Zusatz "während der Elternzeit" haben sollte.
Urlaubsanspruch hat man auch bei einem 450 Euro-Job oder auch bei einer 10 Std-Woche.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 02.01.2014, 09:10