Guten Tag Frau Bader Ich beziehe ein Jahr Elterngeld und wollte, da ich immer gerne gearbeitet habe nun max. 16 Stunden im Monat wieder ins Altenheim. Ich bekam einen Vertrag zugesendet wo ich eine Ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung von 9.60/ Stunde bekommen würde. Würde dies an das Elterngeld angerechnet werden? Danke für die Info Gruss
Mitglied inaktiv - 09.11.2011, 16:07