Liebe Frau Baader, ich habe zwei Fron agen bzgl. Elternzeit und Elterngeld. 1. Ich habe ein Jahr den Mindestbetrag v. 300 Euro (aufgeteilt auf 2 Jahre) bezogen (berechnet aus TZ.Beschäftigung versicherungspflichtig+ freiberufliche Nebenbeschäftigung ) dieses wurde dann noch aufgestockt weil ich unter 1000 Euro lag. Da ich jedoch auch in der Elternzeit meine nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit ausgeübt hatte , habe ich vorläufig nur den Mindestbetrag bekommen. Nun nach Ablauf des 1. Jahres soll ich Einkommensbescheid und Nachweise des Gewinns vorlegen. Der voraussichtliche Gewinn wurde nicht erzielt sondern ist deutlich geringer. Wie kann ich mir vorab ausrechnen, ob und wenn ja wieviel ich nachbezahlt bekomme? 2. Frage: Kann ich innerhalb der Elternzeit meine freiberufliche Tätigkeit (Übungseiterfreibetrag 2100 Euro) weiterhin ausüben und zusätzlich einen 400 Eurojob ausüben oder überschreite ich irgendwelche Grenzen? z.b. von der Steuer oder bei der Versicherung? Vielen herzlichen Dank im vorraus für Ihre Mühe Lg Sandra
Mitglied inaktiv - 25.06.2011, 06:46