Hallo Frau Bader,
Ende Oktober beginnt mein Mutterschutz - in diesem Zusammenhang eine Frage.
Ist es versicherungstechnisch "erlaubt", freiberuflich - gewissermassen - auf "Stundenbasis" für andere Auftraggeber in diesen sechs Wochen zu arbeiten ?
Ferner kann ich mir noch nicht recht vorstellen, wie das mit den 19 Stunden Arbeit während des Erziehungsurlaubs eigentlich gemeint ist. wenn man nämlich - wie oben beschrieben - einzelne, möglicherweise nur Stunden oder mal einen halben Tag in Anspruch nehmende Aufträge übernimmt.
Und wie werden die darüber erarbeiteten Honorare mit dem Erziehungsgeld verrrechnet ??
Wie ist man im Erziehungsurlaub krankenversichert ?
Herzlichen Dank im Voraus,
SabineL
Mitglied inaktiv - 03.10.2000, 18:40
Antwort auf:
arbeiten im mutterschutz vor geburt
Liebe Sabine, viele Fragen- schauen Sie doch mal in der Suchmaschine nach den einzelnen Gebieten, da finden Sie gewiß Hilfe.
Zu der Frage der Arbeit in der Schutzfrust: es handelt sich hier um ein generelles Beschäftigungsverbot, VOR der Geburt darf dies, wenn die werdende Mutter ausdrücklich zustimmt, aufgehoben werden.
Wenn Sie auch während des EU bei einem anderen AG arbeiten dürfen (mit Zustimmung des alten AG), so gilt dies wohl nicht für die Schutzfristen, denn da besteht ja ein "ganz normales" Arbeitsverhältnis.
Wenn Ihr AG aber nichts dagegen hat (schriftlich geben lassen ist sicherer),
können Sie, wie in jedem normalen Arbeitsverhältnis auch, nebenher arbeiten gehen. Die Frage ist aber, ob Ihnen dann Lohn vom "alten" AG zusteht, denn dieser, so das Gesetz, soll ja Lohn weiter zahlen, obwohl die Schwangere wegen des baldigen Geburtstermines nicht arbeiten kann.
Ich denke nichm Sinne des Gesetzes ist, wenn Sie bei einem anderen AG arbeiten und von Ihrem alten AG weiter den Lohn erhalten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2000