Ich plane eventuell im Mutterschutz vor der Geburt zu arbeiten. Mein Arbeitgeber will mir das auch zusätzlich vergüten. Bekomme ich dann trotzdem das Mutterschaftsgeld von der KK wie wenn ich nicht gearbeitet hätte. Und kann der AG es auch steuerfrei auszahlen, wie wenn ich nicht gearbeitet hätte ?. Ich plane nach der Geburt das Jahr Erziehungsurlaub zu nehmen. Normal wird das Einkommen der Frau ja nicht in die Grenze für Erziehungsgeld eingerechnet wenn sie nach dem Mutterschutz nicht mehr arbeiten geht. Es wird also so getan als ob sie 0 DM verdient hätte. Was ist jetzt aber mit dem zusätzlichen Geld ? Wir es auch nicht gerechnet ? Und wie verhält es sich, wenn die Frau noch einen Bonus/Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld in dem Jahr erhält. Wird diese auch mit 0 DM angerechnet ?. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Danke Andrea