Ich habe die Möglichkeit, ab sofort als freie Mitarbeiterin in einer Agentur zu arbeiten. Ich bin derzeit im Erziehungsurlaub. Dazu habe ich nun einige Fragen: Muß ich mir das von meinem derzeitigen Arbeitgeber genehmigen lassen? Was passiert, wenn er nein sagt? Was passiert, wenn ich diese Tätigkeit trotz seiner Ablehnung annehme? Und welche Auswirkungen hat das auf Krankenversicherung, Sozial- und Arbeitslosenversicherung? Gibt es eine Stelle, an die ich mich wegen einer umfassenden Beratung wenden kann? Vielen Dank fur Ihre Antwort.
Martina
Mitglied inaktiv - 03.10.2000, 11:04
Antwort auf:
Arbeiten im Erziehungsurlaub
Liebe Martina,
ja, Sie dürfen bis zu 19 Std. arbeiten, der AG muß seine Zustimmung gebenoder schriftl. die Ablehnung begründen.
Scheuen Sie mal in der Suchmaschine, zum Thema Teilzeit gibt es sehr viele Beiträge. Auskunft erteilen, je nach Bundesland, Gewerbeaufsichtsamt oder Ämter für Arbeitsschutz. Wenn Sie mir Ihr Buland verraten, kann ich Ihnen eine Telefonnummer sagen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2000
Antwort auf:
Arbeiten im Erziehungsurlaub
vielen Dank für Ihre Antwort. Kann ich gegen die schriftliche Ablehnung/Begründung irgendwie vorgehen? z.B. wenn die Gründe fadenscheinig sind? Und wenn ja, wie?
Wir wohnen in Hessen. Es wäre toll, wenn Sie mir noch eine Tel.-Nr. geben könnten.
vielen Dank
Martina
Mitglied inaktiv - 04.10.2000, 18:07