Frage: Arbeit

Hallo. Ich war zwei jahre in Elternzeit. Habe bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt und arbeite seit einer woche bei neum arbeitgeber in einem komplett neuen bereich. Merke aber dass dieser bereich leider doch nichts für mich ist. Wenn ich künfigen würde, würde ich arbeitslosengeld bekommen? Wenn ja würde es in Abhängigkeit von meinem alten oder neuen lohn zuvor entrichtet? Hätte ich überhaupt anspruch auf arbeitslosengeld? 2 variante; was wäre wenn ich jetzt nochmal schwanger wäre? Würde sich das elterngeld an meinen alten oder neuen lohn ( den seit 1 woche) richten? Lg und danke im voraus

von schwangere88 am 06.08.2018, 20:39



Antwort auf: Arbeit

Hallo, Sie werden eine Sperre bekommen - klären Sie das mit der KK. Ansonsten können Sie danach für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ArbGeld 1 anteiig bekommen. Die Schwangerschaft ändert daran nichts Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.08.2018



Antwort auf: Arbeit

das ist jetzt natürlich doof gelaufen. hättest du die elternzeit beim alten AG aufs dritte jahr verlängert und während derer mit zustimmung (vorherig) beim neuen AG angefangen. aber nun ist es so. wieviele stunden arbeitest du? du wirst ja eine kinderbetreuung haben. daher hast du anspruch, nach einer sperre weil du selber kündigst, auf anteilig AG (kommt drauf an wie dein kind betreut ist). wenn du jetzt schwanger würdest, richtet sich das EG nach 12 monate davor. wenn du da in EZ warst ohne verdienst, erhälst du nur den mindestsatz . außer du bleibst in deinem neuen job, dann ab geburt 12 monate zurück...die letzten paar monate laufen dann auf 0

von mellomania am 06.08.2018, 21:01



Antwort auf: Arbeit

Gibt eine Sperre wegen Eigenkündigung. Also am besten erst was neues suchen, dann kündigen. Da du ja eine Kinderbetreuung hast, hättest du nach der Sperre auch Anspruch auf ALG1. bedenke aber die Krankenversicherung während der Sperre. Deshalb, erst neues suchen, dann kündigen. Zur zweiten Frage, weder noch. Maßgeblich ist das was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug verdient hast. EG wird längstens 14 Monate berücksichtigt, EZ gar nicht. Also ist die erste Arbeitsstelle eh raus und ohne Belang. Die würde nur noch greifen wenn du schon relativ nahe vor dem neuen Mutterschutz wärst. Gäbe aber auch Nullrunden und dann eben das was du bei der neuen Stelle verdient hast. Für das neue EG also erst wieder mindestens 2 besser 3 Monate arbeiten und dann an Schwangerschaft denken. Auch wegen Mutterschutz und Frage der EZ. Schwanger werden und ALG1 jetzt wäre ganz doof, dann läuft es auf den Mindestsatz heraus.

von Felica am 06.08.2018, 21:19