Frage: arbeit

Guten tag ich habe folgende frage und zwar.ich bin in mutterzeit.meine tochter wird am 20.08.02 ein jahr alt.ich habe das erziehungsgeld für´s zweite jahr schon bewilligt bekommen und zwar den vollen beitrag.nun darf ich arbeiten?wenn jahr wieviel?auf steuerkarte?wieviel stunden?um das mir nichts vom erziehungsgeld abgezugen wird. was kann ich da tun?ich werde aus dem beamten deutsch nicht recht schlau. danke schon im vorraus. LG Melly

Mitglied inaktiv - 03.08.2002, 20:56



Antwort auf: arbeit

Liebe Melly, Sie dürfen so viel arbeiten, dass Sie unter den Grenzen der Freibeträge bleiben. Die liegen im 2. Jahr (bei einem Kind) bei alleinerziehenden bei 13498 €, bei Ehegatten bei 16.470 € Außerdem dürfen Sie nicht mehr als 30 Std/wo. abeiten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2002