Frage: Arbeit

Liebe Frau Bader, ich möchte ab Januar, wenn mein Kind drei wird wieder Arbeiten. Mein Problem ist ich habe bei einer Zeitarbeitsfirma einen Vollzeitvertrag der unbefristet ist, möchte aber Teilzeit arbeiten. D.h. am liebsten wäre es mir mein Sohn bekommt einen 3\4 Platz in der Kita . Meine Frage ist, in wie fern muß oder kann mein Arbeitgeber darauf eingehen. Wie früh muß ich das abklären? Kann der Arbeitgeber wenn er nicht darauf eingehen möchte mich einfach so kündigen oder wenn er darauf eingeht mir einen neuen Arbeitsvertrag geben? Ich weiß einfach nicht wie ich mich verhalten soll und an wehm ich mich sonst wenden könnte. LG Susanne

von susi-81 am 23.06.2011, 13:50



Antwort auf: Arbeit

Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2011