Hallo Frau Bader, während der Elternzeit darf man max. 30 Stunden pro Woche arbeiten. Darf man auch in einigen Wochen über 30 Stunden und in einigen Wochen unter 30 Stunden arbeiten, wenn im Durchschnitt (während der gesamten Teilelternzeit oder pro Kalendermonat) die 30 Wochenstunden eingehalten werden (sofern der Arbeitgeber damit einverstanden wäre)? Danke & mfG bett1na
von bett1na am 11.12.2013, 10:40