Hallo,
ich bin im dritten Jahr Elternzeit (bis 14.12.2009). Meinen alten Job (Vollzeit) möchte ich nur ungern wieder aufnehmen (Mobbingproblematik). Wie sieht es aus, wenn ich mir eine andere Stelle (TZ, 20h). durch meinen Arbeitgeber genehmigen lasse? Ist das möglich? Bis wann und mit welcher Frist müßte ich meine alte Stelle kündigen?
Falls ich keine andere Stelle finde; mit welcher Frist muss ich bei meinem alten AG Teilzeit beantragen?
Vielen Dank und liebe Grüße
Mamalove
Mitglied inaktiv - 15.01.2009, 16:28
Antwort auf:
Arbeit während der Elternzeit
Hallo,
1. Ja, der AG muss einem anderen Job zustimmen
2. Wenn Sie in der EZ kündigen wollen, gelten die gesetzl/ vertragl. Fristen
3. TZ IN oder NACH der EZ?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2009
Antwort auf:
Arbeit während der Elternzeit
Hallo Frau Bader,
hier der Nachtrag zu meiner Frage:
zu 2. Kann ich die vertraglichen Fristen (nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ziemlich lange ;-)) durch einen Auflösungsvertrag oder ähnliches umgehen, da es anscheinend kein "Sonderkündigungsrecht" während der EZ gibt.
zu 3. TZ nach Ende der Elternzeit
Danke und liebe Grüße
Mamalove
Mitglied inaktiv - 19.01.2009, 14:06