Hallo Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und 1 Jahr Elterngeld bezogen, mein Sohn ist 20 Monate alt. Nun möchte ich auf meiner alten Arbeitsstelle stundenweise wieder anfangen zu arbeiten (was auch mein Arbeitgeber wünscht). 1. Muss ich irgendwo anmelden, dass ich nun während meiner Elternzeit arbeite? 2. Muss ich auf eine Verdienstgrenze achten? 3. Welche Rechte (Pflichten) habe ich noch als Arbeitnehmer in Elternzeit? Vielen Dank im Voraus.
Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 12:33