Frage: Arbeit während Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin noch bis 04/09 (oder auch 04/10 bei Verlängerung) in Elternzeit. Teilzeitarbeitswunsch während Elternzeit wurde abgelehnt (habe nicht geklagt). Möchte nun bei einem anderen AG arbeiten. Was für Konsequenzen für das bisherige AV und auch sonst hat es, wenn ich mir keine Erlaubnis beim bisherigen AG einhole, den neuen AG nicht über die bestehende Elternzeit informiere und zusätzlich noch mehr als 30 Std. arbeite? Vielen Dank! Bettina

Mitglied inaktiv - 08.01.2008, 22:24



Antwort auf: Arbeit während Elternzeit

Hallo, Sie sind nicht mehr in EZ und Ihr alter AG kann Ihnen kündigen, vermutlich sogar fristlos. Ausserdem bekommen Sie Ärger mit der Staatsanwaltschaft, wenn Sie es bei der EG-Stelle nicht mitteilen u weiter Leistungen beziehen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2008



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