Guten Abend Frau Bader Ich habe drei Fragen. 1. Frage ich habe neben meiner Arbeit auch noch einen Nebenjob mit 400 Euro was muß ich alles beim Elterngeld für die Berechnung angeben besonders mit dem NJ? 2. Wie wirkt sich der NJ auf das EG aus denn ich werde nur in meine Hauptberuf zwei Jahre Elternzeit nehmen und im NJ weiterarbeiten Wöchentlichearbeitszeit 10 Std. 3. Ich habe bei auf einer Internetseite einen Elterngeldrechner gefunden und mal gerechnet. Dabei ist mit aufgefallen das bei mir mein Bruttogehalt mit 65% gerechnet wird u. bei meinem Mann mit 67% wie kommt das? Habe meinen NJ nicht mit gerechnet. Vielen Dank
von derbymania am 29.09.2013, 21:54