Frage: Arbeit trotz Erzeihungsjahr?

Hallo, ich habe im September entbunden. Bekomme nun Elterngeld und habe von einem anderen Arbeitgeber jetzt die Möglichkeit eine Arbeit auf Stundenbasis auszuführen. Geht das? Ich bin ja sonst wo anders Beschäftigt?!Wieviel darf ich dazu verdienen? Bekomme ich mit meinem eigentlichen Arbeitgeber ärger, wenn ich wo anders arbeiten gehe? Gruß Anke

Mitglied inaktiv - 20.12.2007, 20:41



Antwort auf: Arbeit trotz Erzeihungsjahr?

Hallo, der erste AG muss zustimmen. Ansonsten dürfen Sie bis zu 30 Std/ Wo. arbeiten, der Verdienst wird auf evtl. EG angerechnet. Liebe grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.12.2007



Antwort auf: Arbeit trotz Erzeihungsjahr?

du darfst während deines elternjahres 30 stunden in der woche arbeiten. elterngeld wird dann so berechnet: durchschnitt vor geburt - durchschnitt während der elternzeit = 67% bekommst du als elterngeld... außer es sind weniger als 300 euro, dann bekommste den mindestsatz von 300 euro. du musst deinen ag um erlaubnis fragen

Mitglied inaktiv - 20.12.2007, 22:30