Hallo,
ich bin seit 28.2.2000 im Mutterschutz. Ich würde gerne nach dem Mutterschutz wieder anfangen zu arbeiten. Jedoch ist mein Arbeitgeber mittlerweile von Frankfurt nach Hamburg gezogen. Mir steht die Stelle noch offen. Ich könnte auch nach Hamburg kommen. Ist dies überhaupt zumutbar? Muß ich mit nach Hamburg? Ich war vor dem Mutterschutz vier Jahre in dieser Firma tätig. Kann ich nach dem Mutterschutz eine Abfindung verlangen?
Gruß
Pamuk
Mitglied inaktiv - 19.07.2001, 19:09
Antwort auf:
Arbeit nach Mutterschutz
Liebe Sara,
wenn die Firma in Ihrem Wohnort nicht mehr ansässig ist und Sie nicht umziehen wollen, kann der AG IHnen auch in der Schutzzeit kündigen.
Dies beruht auf dem Vorliegen besonderere Gründe.
ER braucht aber die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Wenn eine Abfindung vertraglich/ Triftlich o.ä. nicht geregelt ist, ist es eine reine Aushandlungssache.
In Ihrem Fall glaube ich eher nicht, dass er sich drauf einlässt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.07.2001