Ich soll nach mein Dreijahigen Eriehungsurlaub wieder in meiner "alten" Firma arbeiten und da es eine Firma in 3 Schichten ist kann ich das wohl vergessen oder????????????? Ich bekomme unseren Tim auch nicht si in einem KiGa untergebracht das ihn mein Lebensgefährte dort abholen könnte da er in der gleichen Firma arbeitet Bitte helft mir was sollen wir tun Danke Regina+Tim
Mitglied inaktiv - 06.09.2001, 15:35
Antwort auf:
Arbeit nach Erziehungsurlaub
Liebe Regina,
nach dem EU haben Sie Anspruch auf Ihren alten Platz.
Oder Sie beantragen Teilzeit.
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht aber nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz.
Es besteht ein begrenzter Anspruch auf Teilzeit, wenn:
- mind 15 AN da sind
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.09.2001
Antwort auf:
Arbeit nach Erziehungsurlaub
Hallo Frau Bader Ich bin seid fast 12 jahren in der Firma.Was mache ich wen mir diese Firma aber kein Teilzeit Arbeitsplatz zur verfügung stellen will/möchte aus personal gründen?????
Schöne Grüße Regina+Tim
Mitglied inaktiv - 09.09.2001, 13:47