Hallo!
Meine EZ endete am 6.1.2006.Da ich wieder schwanger bin und am 8.3.2006 wieder in Mutterschutz bin wollte mein Arbeitgeber das ich unbezahlten Urlaub nehme! Das wollte ich nicht, deswegen habe ich jetzt erstmal meinen normalen Urlaub genommen der mir in diesem Jahr zusteht (momentan bin ich auch noch krankgeschrieben). Heute hat sich mein AG gemeldet und vorgeschlagen das ich in der Personalbateilung Akten vervollständigen kann, da Sie mich nicht unnötigerweise als Elektronikerin wieder einarbeiten möchten. Muß ich das machen oder kann ich das ablehnen ( Ich habe vorher als Energieelektronikerin gearbeitet und hasse eigenlich Büroarbeit)
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 16.01.2006, 16:33
Antwort auf:
Arbeit nach Elternzeit
Hallo,
Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten.
Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub zu regeln.
Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt.
Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen.
Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert.
Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen.
Ansonsten kommt es auf Ihren Arbeitsvertrag an-ein Elektriker muss nicht im Büro arbeiten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2006