Liebe Frau Bader, in dem betreffenden Fall endet die Elternzeit im Mai 2011, es beginnt aber eine Teilzeitarbeit schon im Dezember 2010. Der Arbeitnehmerin wurde ein Stellenangebot gemacht. Die genaueren Vertragsbedingungen werden im Laufe der Woche geklärt und es wäre super, ein wenig schlauer zu sein, bevor das Gespräch stattfindet. Die Arbeitnehmerin ist seit 10 Jahren im Betrieb beschäftigt und seit Juli 2006 in Mutterschutz bzw. Elternzeit ( 2 Kinder). Zu Ende der Arbeit damals arbeitete die Arbeitnehmerin in der Gehaltsgruppe 4, 2. Gruppenjahr, etwa 2600 Euro brutto damals. Nun hat sich in 4 Jahren einiges geändert, tarifliche Gehaltserhöhungen usw. Auf Lohnabrechnungen (Prämie für 10 Jähriges) betrüge das brutto Grundgehalt derzeit kanpp 3000 Euro brutto. Das Stellenangebot ist für eine andere Abteilung. Bewertet ebenfalls nach Lohngruppe 4, aber nur 2,5 statt 5 Tage. Die Postion wird derzeit nach ERA neu bewertet und die Arbeitnehmerin fragt sich, ob noch Anspruch auf Beibehaltung der Gruppenjahre besteht bzw. ob überhaupt bei Annahme einer Teilzeitstelle Ansprüche aus früher erworbenen Leistungen bestehen. Es geht um die Verhandlung des neuen Gehalts... Zudem wurde die Elternzeit ja bis Mai 2011 beantragt, sollte diese unterbrochen werden, oder fällt dies unter Teilzeit in Elternzeit? Von Kind Nr. 1 sind 12 Monate Rest übrig. Herzlichen Dank!
Mitglied inaktiv - 01.11.2010, 14:24