Arbeit auf Steuerkarte und 400Euro Job

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeit auf Steuerkarte und 400Euro Job

Hallo, ich arbeite auf Steuerkarte bei einem Zeitarbeitsunternehmen. Nun möchte ich noch zusätzlich einen 400 Euro Job annehmen. Wir möchten jedoch bald noch ein zweites Kind. Welche Rechte habe ich da? Gelten bei dem Zeitarbeitsunternehmen die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einem normalen Arbeitgeber? Und wie ist das mit dem 400 Euro Job? Der ist wahrscheinlich nicht befristet, aber wie würde das dann mit Bekanntwerden der SS laufen? Mutterschutzfristen; Mutterschaftsgeld usw... gibt es ja dort keine usw... Und würde sich die Höhe des Elterngeldes dann auf das Gesamteinkommen beider Jobs beziehen oder nur auf einen? Können Sie mir weiterhelfen?

Mitglied inaktiv - 26.02.2010, 15:33



Antwort auf: Arbeit auf Steuerkarte und 400Euro Job

Hallo, 1. Zeitarebitsfirma ist wie jeder AG zu behandeln 2. Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2010



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Steuerkarte

Liebe Frau Bader, ich bin getrennt lebend. Bekomme ich trotzdem nur ein halbes Kind auf die Steuerkarte? Danke


Steuerkarte usw.?

Hallo, ich habe eine dumme Frage: Ich habe direkt von der Schule aus geheiratet und Kinder bekommen. War "nur" Hausfrau, mein Mann war berufstätig. Ich war also nicht selber berufstätig. Beim der Geburt des letzten Kindes bekam ich Hartz IV und bekam Elterngeld i.H.v. 300 Euro/monatl. Jetzt meine Frage: Ist das korrekt, dass ich nie eine Steue...


Kind auf Steuerkarte

Hallo! Ich bin schon seit der Geburt allein erziehend und habe trotzdem nur ein halbes Kind auf der Steuerkarte. Die andere Hälfte hat logischerweise der Vater. Nun werde ich bald wieder Vollzeit arbeiten gehen und hätte gern das ganze Kind auf meine Karte. Ist das möglich? Wenn ja, wie mache ich das und wo muss ich die Karte ändern lassen? L...


Beim 1. AG in EZ und dann beurlaubt, jetzt neue Stelle bei 2. AG Steuerkarte???

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich bin zur Zeit noch (bis Dez. diesen Jahres) in EZ. Schon jetzt ist klar dass mir mein momentaner AG nach der EZ keine passende Stelle anbieten kann. Ich nutze aber die Möglichkeit, mich dort beurlauben zu lassen und bis zum 7. Lebensjahr meines jüngsten Kindes den Anspruch auf meine Stelle z...


Kind auf Steuerkarte

Sehr geehrte Frau Bader. Kann man ein Kind, dass im Ausland lebt Steuerlich geltend machen, auch wenn man kein Unterhalt zahlt? Mein Mann ist selbständig, verdient allerdings nicht viel. Er hat seine Tochter steuerlich angegeben. Allerdings sagte uns jetzt die Mutter, dass er Steuerbetrug begehen würde und droht ihn anzuzeigen. Hat sie Recht? Dan...


kinder auf der steuerkarte

ich habe da mal eine frage. woher weiß ich, bei wem die kinder auf der steuerkarte mehr vorteile bringen. Bei uns ist es so daß mein mann auf 3 arbeitet, ich auf 5. mein mann hat alle 3 kinder bei sich. aber ist das wirklich richtig? haben wir damals so gemacht, weil ich noch nicht gearbeitet habe. Lg diana


Kindergeld, Steuerkarte

Guten Tag Frau Bader, können Sie mir sagen, ob es etwas bzgl. des Kindergeldes zu beachten gibt? Ist es egal, welcher der beiden Partner es beantragt oder macht es z. B. mehr Sinn, dass es der Partner beantragt, der zu Hause bleibt? Und wie sieht es mit dem Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte aus? Wann und wo kann ich diese Eintragung vorn...


Kindergeld, Steuerkarte

Guten Tag Frau Bader, ich hatte bei meiner Frage vergessen zu sagen, dass wir nicht verheiratet sind. Ich werde Elternzeit nehmen und verdiene ungefähr die Hälfte von dem, was mein Freund verdient. Ich mache eine Steuererklärung, er bisher nicht. Können Sie mir sagen, ob es etwas bzgl. des Kindergeldes zu beachten gibt? Ist es egal, welcher d...


Steuerkarte

Guten Tag Frau Bader, wir heiraten noch vor der Geburt unserer Tochter. Können Sie uns hier noch rechtliche Tipps geben? Auf welche Steuerkarte sollten wir das Kind eintragen lassen? Ich bleibe 12 Monate zu Hause, mein Mann 2 Monate. Vielen Dank, Beccy


Wieviel Kind auf Steuerkarte

Hallo, ich bin in der Steuerklasse 1. Nicht verheiratet, aber zusammenlebend mit Partner. Ein Kind. Ich beziehe Kindergeld, mein Freund Kinderfreibetrag, da er mehr verdient. Wieviel Kind habe ich nun auf meiner Steuerkarte stehen? Wieviel Kind wäre es, wenn ich in Steuerklasse 4 und wenn ich in 5 wäre? Danke!