Frage: Arbeit auf Abruf und Schwanger

Hallo Frau Bader, Ich habe letztes Jahr im September einen Minijob während meiner Elternzeit begonnen. In meinem Vertrag wurde eine Max. Stunden Anzahl von 33 Stunden im Monat festgelegt jedoch nicht mehr als 450€. Dazu wurde noch niedergeschrieben das meine Regelarbeitszeiten nach dem vorliegenden Aufträgen und den Bedarf des AG richten. Im Dezember habe ich erneut erfahren das ich schwanger bin und dies auch gleich meinem AG mitgeteilt. Er meinte er nimmt jetzt einfach aus dem Dienstplan raus und gut ist. Er zahlt auch kein Geld. Nun zu meiner Frage: ist das denn so richtig das er einfach sagt das er mich raus nimmt und so nix für mich zahlt? Oder ist er verpflichtet mich weiterhin zu bezahlen? Ich danke

von Sophie0709 am 28.03.2019, 19:06



Antwort auf: Arbeit auf Abruf und Schwanger

Hallo, schwierig. Er muss begründen können, dass kein Auftrag da ist. Haben Sie ein BV? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2019



Antwort auf: Arbeit auf Abruf und Schwanger

Hast du ihn daraufhin angesprochen? Das solltest du tun.

Mitglied inaktiv - 28.03.2019, 19:12



Antwort auf: Arbeit auf Abruf und Schwanger

33 stunden geht gar nicht. dann endet die elternzeit sofort. hast du ein bv erhalten? bzw. warum bestehst du nicht drauf, normal arbeiten zu gehen? versteh das nicht so ganz. man kann doch schwanger arbeiten oder nicht?

von mellomania am 28.03.2019, 19:37



Antwort auf: Arbeit auf Abruf und Schwanger

Es sind 33 Stunden im Monat nicht in der Woche!

von misses-cat am 28.03.2019, 19:43



Antwort auf: Arbeit auf Abruf und Schwanger

@Mellomania es sind wahrscheinlich 33 Std pro Monat gemeint, nicht pro Woche. Sonst hätte der AG ein ganz anderes Problem schon wegen Mindestlohn. @Sophie0709 Nein darf er nicht. Er muss dir mindestens den Schnitt der letzten 3 Monate vor Antritt der Schwangerschaft zahlen bzw wenn diese nicht aufgehen, es entsprechend umrechnen. Wenn du allerdings seit Dezember da nichts gegen getan hast, könnte es schwierig für dich werden. Mein Rat wäre also, sich schleunigst an einen Anwalt vor Ort zu wenden.

von Felica am 28.03.2019, 19:44



Antwort auf: Arbeit auf Abruf und Schwanger

Ja ich habe ihn drauf angesprochen aber er schickt mich nicht in BV. Da ich in der Altenpflege tätig bin und schwer heben muss ist das wohl blöd weiterhin zu arbeiten.

von Sophie0709 am 28.03.2019, 19:51



Antwort auf: Arbeit auf Abruf und Schwanger

Danke felicia für deine Antwort. Ich habe jetzt erneut mit meinem AG gesprochen aber er sieht es nicht ein. Er beruft sich halt darauf das er mich aus dem Dienstplan genommen hat und gut

von Sophie0709 am 28.03.2019, 19:53



Antwort auf: Arbeit auf Abruf und Schwanger

Und ja es sind 33 Stunden PRO MONAT.

von Sophie0709 am 28.03.2019, 20:00



Antwort auf: Arbeit auf Abruf und Schwanger

Sag ihn mal das wenn er keine geeignete Arbeit hat, er das BV aussprechen muss und er dafür auch das Geld von der KK wiederbekommt. Er kann sich da gerne bei denen und beim Gewerbeamt kundig machen.

von Felica am 28.03.2019, 20:03



Antwort auf: Arbeit auf Abruf und Schwanger

Es gibt in der Altenpflege auch Ersatztätigkeiten. Biete ihm an, dass du diese ausführen wirst.

Mitglied inaktiv - 28.03.2019, 20:07



Antwort auf: Arbeit auf Abruf und Schwanger

Danke Felicia das werde ich machen :) Ich habe ihn ja angeboten das ich weiterhin arbeiten kommen würde da es mir ja gut geht und ich wirklich eine Träum Ss habe, aber er meinte zu mir das er das Risiko nicht eingehen will und er mich nicht weiter beschäftigen wird. Er meinte zu mir das er mich einfach aus dem Dienstplan nimmt und gut ist.

von Sophie0709 am 28.03.2019, 20:14



Antwort auf: Arbeit auf Abruf und Schwanger

Dann braucht ihr beide die Beratung der Gewerbeaufsicht.

Mitglied inaktiv - 28.03.2019, 20:22



Antwort auf: Arbeit auf Abruf und Schwanger

ll

von mellomania am 28.03.2019, 20:27



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