Frage: Arbeit/Umzug

Hallo, ich befinde mich in einer kleinen Zwickmühle: Mein Freund muss beruflich im März von München nach Berlin ziehen. Ich möchte natürlich mitkommen, da ich in München auch nicht auf Familie etc. zurückgreifen kann (wenn mal was ist), zudem verdiene ich als Physiotherapeutin nicht sehr viel und werde einen alleinigen Haushalt auch nicht aufrecht erhalten können. Mein Mutterschutz beginnt Ende Juni, so dass bei einem Umzug im März/Ende März mich sicherlich auch kein AN mehr in Berlin einstellen wird. Ich bin Physiotherapeutin, stehe ca. 4 Stunden an der Bank, massiere und führe Krankengymnastik durch. Ferner arbeite ich noch ca. 10 Stunden im Altenheim und laufe/mobilisiere die Bewohner. Wenn ich mitgehe, dann müsste ich theoretisch kündigen, hätte aber von April bis einschließl Beginn Elternzeit im Oktober kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld sowie Arbeitslosengeld. Dies wäre auch mit der Alternative zwei Monate in München ein finanzielles Desaster, da ich mir so etwas überhaupt nicht leisten kann. Wäre auch eine Krankmeldung aufgrd. des Jobs denkbar? Bin für jede Info dankbar! Katharina

Mitglied inaktiv - 18.12.2006, 07:37



Antwort auf: Arbeit/Umzug

Hallo, das kann nur der Arzt aufgrund der genauene Analyse der Tätigkeit entscheiden. In Frage kommt aber keine Krankmeldung, sondern ein BV! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2006



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