Frage: arbeisrecht

Ich war bis 7.04 im Elternzeit. Ab 8. April sollte ich wieder arbeiten gehen.Leider musste operiert werden und bis 6 Mai bin krankgeschrieben. Für monat April habe ich lohnabrechnung bekommen (0,00) aber kein lohn. Ist das korekt,darf arbeitsgeber das machen? In Dezember musste Firma schriftlich geben,das ich wieder komme und drauf habe ich willkomen brief erhalten. Ich danke Ihnen im voraus schon mal für Hilfe. Danke

von kaska am 04.05.2012, 10:30



Antwort auf: arbeisrecht

Hallo, wenn Sie dies alles dem Arbeitgeber fristgerecht mitgeteilt haben, muss er den Lohn ganz normal zahlen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2012



Antwort auf: arbeisrecht

hallo also bist du komplett krankgeschrieben seit beginn,hast du die au eingereicht beim ag,wusste er von der op? denn so ist das nicht rechtens,du müsstest dein gehalt bekommen.

von CKEL0410 am 04.05.2012, 12:08



Antwort auf: arbeisrecht

3 wochen vom arbeits begin,hab erfahren das ich operiert werden muss.und das hab ich gleich mein ag mitgeteilt.am 23.3 war op,anfangen sollte ich am 8.04. ab 23.03 bin krankgeschrieben.ich war eingeteilt im arbeitsplan für monat april,stunden messig ist alles korekt abgerechnet( ohne arbeiten habe plus stunden) aber kein lohn.

von kaska am 04.05.2012, 13:25



Antwort auf: arbeisrecht

da würde ich nochmal mit der personalabteilung sprechen der lohn müsste dann ganz normal gezahlt werden!

von CKEL0410 am 04.05.2012, 13:54