Frage: Arbeislosenhilfe...

Guten Morgen Frau Bader. Bin ich verpflichtet, Arbeislosenhilfe zu beantragen? Wenn ich diese beantrage und erhalte, bin ich dann darüber krankenversichert? Woher bekomme ich Mutterschaftsgeld und wie lange, falls die Arbeitslosenhilfe genehmigt wird? Was mache ich, wenn diese aufgrund von fehlender "Bedürftigkeit" nicht genehmigt wird? Vielen Dank für die Beantwortung

Mitglied inaktiv - 17.03.2004, 07:59



Antwort auf: Arbeislosenhilfe...

Hallo, alles durcheinander. WEnn Sie in einem versicherungspflichten Arbeitsverhältnis mind. 12 Mo. beschäftigt waren u nun dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können Sie es beatragen u sind darüber KK-versichert. Dann bekommen Sie Mutterschaftsgeld in Hhe des Arbeitslosengeldes ivon der KK. Gehen Sie mal auf www.arbeitsamt.de Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2004