Frage: Anzeige AG der Partnermonate

Hallo Frau Bader, ich bin in der 35 SSw. Also nur noch 5 Wochen und ein paar Tage bis zum voraussichtlichen ET (31.10.2007). Am Wochenende haben mein Partner und ich überlegt, dass es ganz gut wäre, wenn er die Partnermonate nehmen könnte und zwar direkt nach der Geburt oder eben mit Beginn 2. Lebensmonat. Wenn das Baby pünktlich kommt, können wir die Frist von 7 Wochen nicht mehr einhalten, also dann zu Beginn des 2. Lebensmonats also. Wie schreibt man das jetzt in die Anzeige/Antrag an den AG. Wir haben doch noch keine genauen Daten?. Wenn sich das Baby noch etwas Zeit lässt könnte es wiederrum doch noch gleich ab Geburt klappen. Ach ja und ich würde gern die 12 übrigen Monate auf 24 Monate aufsplitten. Spricht da was dagegen? Vielen Dank im Voraus Antje

Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 11:52



Antwort auf: Anzeige AG der Partnermonate

Hallo, beantragen Sie doch einfach "ab Geburt, hilfsweise Frist 7 Wochen". Sie können EZ parallel nehmen, wie Sie wollen. Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14 Monatsbeträge. Die Eltern können die Anzahl der Monatsbeträge bis auf die Partnermonate frei untereinander aufteilen. Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig ausgezahlt bekommen. Bei gleichzeitigem Bezug verbrauchen die Eltern zusammen jeden Monat zwei Monatsbeträge. Auch bei der Verteilung der einem Elternteil zustehenden Monatsbeträge innerhalb des Zeitraums bis zum 14. Lebensmonat des Kindes sind die Eltern mit einer Ausnahme frei: Lebensmonate des Kindes, in denen der Mutter Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung zusteht, gelten als Monate, für die die Mutter Elterngeld bezieht. Auch eine Aufsplitterung steht dem nicht entgegen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2007



Antwort auf: Anzeige AG der Partnermonate

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Auskunft. Eine Sachen habe ich noch nicht ganz verstanden. Ich bekomme in den ersten 8 Wochen Mutterschaftsgeld, das wird angerechnet auf mein zustehndes Elterngeld oder auch auf das meines Partners? Ich werde nur den Sockelbetrag bekommen, da ich einen großen Teil der letzten 12 Monate arbeitslos war. Mein Partner war voll berufstätig und wir würden somit eben von seinem Elterngeld leben. Wenn er jetzt aber nichts bekommt in den ersten zwei Monaten können wir uns das nicht leisten. Ich verstehe nicht die Aussage "Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14 Monatsbeträge." Wenn wir parallel nehmen bekommt nur einer Geld, entweder er oder ich, oder wie ist das zu verstehen? Dann macht das ja keinen Sinn, direkt nach der Geburt (weil da muss die Frau ja auf Grund des MuSchu nehmen) für den Vater - in einer Zeit wo es besonders wichtig ist meiner Meinung nach. Und wenn ich die 12 Monate für mich auf 24 Monate strecke muss das mein Partner mit den zwei Monaten auch machen, oder ist man da frei? Sorry, aber das ist mir noch unklar. Vielen Dank im Voraus Antje PS. Die Elternzeit für meinen Partner wollten wir schon an den Antrag für das Elterngeld koppeln, weil sonst kein Geld. Also kann er auch nur krumme Monate Elternzeit nehmen, es sei denn das Kind wird genau zum Monatsanfang geboren.

Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 21:08



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