Im neuen Gesetz steht: Anspruch auf Teilzeitarbeit in Firmen über 15 Mitarbeitern. Wir sind mit mir, Chef und Chefin 15, hinzu kommen noch 6 630-Mark-Beschäftigte. Zählen diese auch als volle Beschäftigte? Zählen Chef und Chefin mit (werden als Angestellte geführt). Wenn wir nicht die Zahl von 15 AN erreichen, kann mir der Chef dann das stundenweise weiterarbeiten abschlagen? Vielen Dank für Ihre Antwort Susanne
Mitglied inaktiv - 08.11.2000, 16:50