Frage: Anzahl AN im Betrieb

Im neuen Gesetz steht: Anspruch auf Teilzeitarbeit in Firmen über 15 Mitarbeitern. Wir sind mit mir, Chef und Chefin 15, hinzu kommen noch 6 630-Mark-Beschäftigte. Zählen diese auch als volle Beschäftigte? Zählen Chef und Chefin mit (werden als Angestellte geführt). Wenn wir nicht die Zahl von 15 AN erreichen, kann mir der Chef dann das stundenweise weiterarbeiten abschlagen? Vielen Dank für Ihre Antwort Susanne

Mitglied inaktiv - 08.11.2000, 16:50



Antwort auf: Anzahl AN im Betrieb

Liebe Sanne, Chef und Chefin zählen nicht, sondern nur die AN. Etwas anderes gilt, wenn ein gültiger Arbeitsvertrag mit der Firma vorliegt (auf die Ferne nicht zu beantworten). Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 10 Std. bleiben unberücksichtigt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.11.2000



Antwort auf: Anzahl AN im Betrieb

Danke schön!

Mitglied inaktiv - 11.11.2000, 19:59



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