Frage: Anwaltswechsel

Hallo Frau Bader, ich habe zwei Kinder im Alter von 7 und 8 Jahren. Ich bin seit Februar 2009 alleinerziehend und seit Oktober 2009 laufen sämtliche Unterhaltszahlungen über den Anwalt. Da mein Exmann zu wenig Unterhalt zahlte, sollte dieser nachgefordert werden. An dieser Geschichte arbeiten wir Seit Januar 2010 ohne Erfolg. Mein letzter Besuch beim Anwalt war Anfang März 2010, seit dieser Zeit hat der Anwalt trotz mehrfachen Nachfragens keinerlei Unternehmungen angestellt, den Unterhalt einzuklagen (war aber im Gespräch so beschlossen worden). Von der Sekretärin werde ich stets vertröstet (keine Zeit, Termine vor Gericht, Urlaub) und langsam werde ich verdammt wütend über den Zustand. Ich bin auf das Geld angewiesen und vermute, da die Anwaltskosten über Beratungsschein abgerechnet werden, dass daher mein Fall nicht weiterbearbeitet wird (gibt finanziell scheinbar erträglichere Aufträge). Ich habe mich nun erkundigt, ob ich den Anwalt wechseln kann, da ich mich nicht ausreichend in meinen Interessen vertreten fühle und mittlerweile von meinem Exmann nur noch belächelt werde, da nichts mehr vorangeht. Mir wurde aber mitgeteilt, dass ein Wechsel mit Beratungsschein kaum möglich ist. Können Sie mir mitteilen, welche Möglichkeiten ich habe, den Anwalt nach über 2 Monaten Fristablauf für die Gegenseite zur Handlung oder überhaupt zur Überlegung des weiteren Vorgehens bewegen kann? Ich bin als alleinerziehende Mutter auf das Geld angewiesen und trotz mehrfachen Bittens und Nachfragens erfolgt keine Reaktion. Wie kann ich hier vorgehen? Ich wäre Ihnen für eine kurze Rückantwort sehr dankbar. Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus! Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 04.05.2010, 14:39



Antwort auf: Anwaltswechsel

Hallo, Sie können wechseln, die außergerichtlichen Kosten selber zahlen u dann die Klage über Prozeßkostenhilfe laufen lassen. Odre Sie schreiben dem Anwalt einen Brief u setzen eine Frsit Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2010