Liebe Frau Bader!
Das Jugendamt teilte mir mit daß sie zwar den Unterhalt für das Kind regeln ich aber für meine Unterhaltsansprüche einen Anwalt einschalten müsse. Jetzt meine Frage: die Kosten für die Anschaffungen für ein Baby sind sehr sehr hoch und die Anwaltskosten werden wahrscheinlich auch nicht niedrig sein (?). Gibt es Stellen die einen da Unterstützen denn irgendwie muß ich ja an Unterhalt kommen und wenn man sich keinen Anwalt leisten kann ist das ja zimlich dumm.
Danke für Ihre Antwort.
Susi
Mitglied inaktiv - 09.11.2000, 15:02
Antwort auf:
Anwaltskosten?
Liebe Susanne, gehen Sie zum Amtsgericht zur PKH-Stelle (Prozeßkostenhilfe), da kann man das genau für Sie ausrechnen!!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.11.2000
Antwort auf:
Anwaltskosten?
Hallo liebe Susanne,
ich bin zwar nicht Frau Bader, aber hab das was Du noch vor Dir hast schon fast alles hinter mir.
Dir wird wohl nichts anderes übrigbleiben als Prozesskostenhilfe zu beantragen ( beim Sozialamt), ausserdem gibt es da Hilfe für die Erstlingsausstattung ( bei mir war es für Kinderbett,Ki-Wagen und ich glaub Klamotten ) insgesammt ca 750 DM.
Vorraussetzung ist natürlich dass Du bedürftig bist ( bis auf die Prozesskostenhilfe, ich glaub da sind die Grenzen etwas höher )
Wenn Du willst kannst Du mir gern mal mailen ich hinterleg meine Addi.
Viel Glück bis dann
Nicole
Mitglied inaktiv - 09.11.2000, 15:57
Antwort auf:
Anwaltskosten?
Hallo Nicole!
Danke für Deine Antwort. Die Frage ist natürlich was ist bedürftig? Denn ab nächstem Jahr habe ich kein Einkommen mehr (da ich ja alleinerziehend bin) und dann bin ich bedürftig. Jetzt arbeite ich noch und somit nicht bedürftig. Also sollte ich mit allem bis zum nächsten Jahr warten?
Ist doch irgendwie verzwickt!
Grüsse
Susi
Mitglied inaktiv - 09.11.2000, 18:16