Frage: Anwaltanschreiben erhalten

Frau Bader, wenn der Kindsvater die bisher alleinsorgeberechtigte Mutter durch seine Anwältin informieren läßt, daß diese vertretungsberechtigt ist und beim Gericht einen Antrag auf richterliche ersetzung der zustimmung zum gemeinsamen sorgerecht eingereicht hat, soll die kindsmutter dann erst einmal auf ein schreiben vom gericht warten, bevor sie einen anwalt kontaktiert, oder jetzt schon reagieren? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 00:18



Antwort auf: Anwaltanschreiben erhalten

Hallo, halte ich im Moment nicht für wenig erfolgsversprechend, da die Gesetze noch nicht geändert sind Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2010



Antwort auf: Anwaltanschreiben erhalten

ich würde sofort loslaufen!!!

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 09:25



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Wohin genau?

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 09:31



Antwort auf: Anwaltanschreiben erhalten

ich würde mir einen fachanwalt für familienrecht suchen. es sei denn, du bist damit einverstanden, daß der kv das sorgerecht mit dir teilt. glaube nicht, daß es da JETZT schon vorgaben gibt, wie diese eu-entscheidung umzusetzen ist.

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 10:01



Antwort auf: Anwaltanschreiben erhalten

anscheinend haben die Väter eurer Kinder in euren Augen keine Rechte. Ich find es unmöglich und kann es nur begrüßen, das auch nicht verheiratet Väter die Möglichkeit haben, nun auch das Sorgerecht in Anspruch nehmen zu können. Ich frag mich echt, wo euer Problem ist. Hauptsache die Hand aufhalten, womöglich den Vater mit wachsender Begeisterung finanziell ruinieren, ihn aber nicht am Leben seines Kindes teilnehmen lassen wollen.

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 10:11



Antwort auf: Anwaltanschreiben erhalten

Es geht ausschließlich um Informationen bezüglich des weiteren Verfahrens.

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 10:15



Antwort auf: Anwaltanschreiben erhalten

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Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 10:50



Antwort auf: Anwaltanschreiben erhalten

. wenn ein vater schon per anwalt sein sorgerecht einklagen will, ist davon auszugehen, daß die mutter aus ihren ganz eigenen gründen eben jenes nicht teilen will, denn sonst hätte sie es ja von anfang an gemacht. deswegen würde ich die selben mittel nutzen, nämlich einen anwalt. das war die frage. mit geld und den ganzen toilettenparolen hat das überhaupt nichts zu tun!! gruß von einer die mehr als froh ist, daß der erzeuger kein sorgerecht hat!

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 10:56



Antwort auf: Anwaltanschreiben erhalten

ja die Armen Väter !!! Ich habe da auch so ein ganz Besonderes Exenplar !! Unterhalt ??? Was ist das ??? Hat er bis jetzt nicht gezahlt. Die Ersten 9 Monate u. Geburt - nicht anwesend !!! Jetzt nach 10 Monaten 3 Kontakte und schon will er das Sorgerecht und den Kleinen alleine sehen!!! Ach Er hat den Kontakt wieder abgebrochen, super, arme Väter dieser Welt !!!! Ich leide mit Euch. Obwohl es gibt Mütter die wirklich mit alles linken Mitteln den Väter ihre Kinder entziehen. Meiner ist bist jetzt nur Erzeuger, man sollte da wirklich Unterschiede machen auch im Gesetz.

Mitglied inaktiv - 27.09.2010, 19:32