Antwort zu Ihrer Antwort zum "gerichtlich festgelegten Umgangsrecht"

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antwort zu Ihrer Antwort zum "gerichtlich festgelegten Umgangsrecht"

Ich hatte mich bei der Polizei gemldet, die haben abgelehnt...da gemeinsames Sorgerecht bestehe. da durch die ständige Kigaunetrbrechung das Kind schon Auffälligkeiten zeigt (einnässen und Isolation) bin ich der Meinung das hier dringender Handlungsbedarf zu erfolgen hat. Ich fühle mich vom Jugendamt ("wir können da nix machen" und vom Gesetzgeber im Stich gelassen.... . Was kann ich denn noch machen?

Mitglied inaktiv - 24.08.2004, 09:26



Antwort auf: Antwort zu Ihrer Antwort zum "gerichtlich festgelegten Umgangsrecht"

Hallo, ich weiß ja nicht, wie es finanziell so ist...wenn es kein finazielles Problem ist, zum Anwaltgehen u das Umgangsrecht gericht. festlegen llassen. Setzt aber voraus, dass Sie irgendwie beweisen können, dass es für das Kind schädlich ist. Wenn Sie nicht viel Geld haben:zur Rechtshilfestelle des Gerichts gehen u dort den Fall zu Protokoll geben. Oder zu einem Anwalt und dort Prozesskostenhilfe beantragen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.08.2004



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