Frage: Antwort auf Ihre Frage

Danke für die schnelle Reaktion. Ich habe damals keinen Erziehungsurlaub beantragt, sondern nur meine Arbeitszeit reduziert von 40 auf 24 Std. Inzwischen ist meine Tochter schon über 3 Jahre, so daß dies eh hinfällig wäre. Ich habe das Gesetz so interpretiert, daß in diesem Fall (wenn man schon Teilzeit arbeitet), nicht extra Erziehungsurlaub beantragt werden muß. Aber der gleiche Kündigungsschutz besteht. Für einen Laien ist dies schwer auszudrücken, aber vielleicht verstehen Sie mich. Danke & einen schönen Abend M. Becker

Mitglied inaktiv - 13.10.2006, 20:55



Antwort auf: Antwort auf Ihre Frage

Hallo, ich verstehe Sie u es ist richtig! Liebe GRüsse aus der Toskana, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2006