Hallo Folgende Situation. Kind 1 Geboren Anfang Januar 2014, zwei Jahre Elternzeit beantragt, davon das 2. Jahr Teilzeit gearbeitet. Geplant war eine Rückkehr auf Vollzeit zum Januar 2016. Nun bin ich unerwartet wieder schwanger geworden. Mutterschutz beginnt Mitte Februar 2016. Mitte Oktober habe ich also einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit und der Teilzeit um einen Monat abgegeben und erhalte heute die Antwort, dass ich die Antragsfrist von 3 Monaten zur Verlängerung der Elternzeit nicht eingehalten habe. Ich dachte die Frist läge bei 7 Wochen. Jetzt noch eine weitere Frage. Wenn ich Anfang Januar in VZ zurückkehre. Woraus berechnet sich dann mein neues Mutterschaftsgeld? 1. Aus den vollzeizbezügen nach meinem Vollzeitarbeitsvertrag 2. gemischt aus dem Gehalt der letzten 3 monate MfG
von Grisabella am 19.11.2015, 11:14