Frage: Antrag beim Arbeitgeber versäumt

Ich bin bis zum 23.6.2007 in der Elternzeit.Nun ist am 8.6.06 meine Tochter zur Welt gekommen und ich habe versäumt,meinem Arbeitgeber zu informieren,das ich die Elternzeit anhängen möchte.Bin leider 2x umgezogen und daher habe ich es verpasst. Kann ich nun im Nachhinein einen Antrag zum Arbeitgeber schicken,oder ist es zu spät und in "den sauren Apfel beissen" und zum 24.6.07 wieder arbeiten.. MfG Bianka

Mitglied inaktiv - 21.12.2006, 16:59



Antwort auf: Antrag beim Arbeitgeber versäumt

Hallo, verstehe ich nicht. Sie sind in EZ mit dem ersten Kind? Dann beantragen Sie mit Frist 7 bzw 8 Wochen anschließend den EZ für das 2.Kind. Da haben Sie doch noch nichts versäumt . Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.12.2006



Antwort auf: Antrag beim Arbeitgeber versäumt

Da ist mein 3.kind.Das erste Kind wurde am 1.3.2003 geboren,das 2.am 24.6.04 und halt die Kleine nun am 8.6.06.Daher dachte ich,das die Frist zur Bekanntgabe der Elternzeit beim Arbeitgeber abgelaufen sei.Aber wenn ich es jetzt noch machen kann,und die Elternzeit bis zum 7.6.09 bekanntgebe,ist das in Ordnung,so habe ich es jetzt verstanden.. Erstmal vielen Dank und Frohe Weihnachtstage... LG Bianka

Mitglied inaktiv - 23.12.2006, 10:38



Antwort auf: Antrag beim Arbeitgeber versäumt

DITO ;-))

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.12.2006



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